Aufruf Regionalbudget ILE 2025

Antragstellung für Kleinprojekte in der ILE an Rott & Inn ab sofort möglich!

Geld für Kleinprojekte - Vereine und Kommunen können Anträge bei der ILE stellen – Es stehen 100.000 Euro zur Verfügung

Auch im kommenden Jahr stehen 100.000 Euro für Kleinprojekte von Bürgern, Vereinen und Kommunen zur Verfügung, die Antragstellung ist bereits jetzt möglich.

Die ILE hat 3 Abgabefriste vorgesehen.

Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 

1. Frist: 30.11.2024, 
2. Frist: 31.01.2025    oder   
3. Frist 31.03.2024

Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025

Fördergegenstand:

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a)            Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b)            Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c)            Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d)            Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e)            Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f)             Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Wer ein Projekt für Bad Griesbach beantragen möchte, wendet sich zunächst an den Geschäftsstellenleiter Markus Kleinmann (E-Mail: markus.kleinmann@stadtbadgriesbach.de oder Tel. 08532 792-18)  bzw. an die verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses: Gemeinde Kirchham, Franz Mühldorfer,  Kirchplatz 3, 94148 Kirchham, E-Mail: muehldorfer@kirchham.de . Als Ansprechpartnerin bei der Antragsformulierung steht ILE-Umsetzungsbegleiterin Dr. Ursula Diepolder zur Verfügung: Ihr sind die Anträge vorab als Entwurf zu senden an . Über die Anträge entscheidet eine fünfköpfige Jury anhand eines bestehenden Kriterienkataloges.

Stichwort Kleinprojekt
Kleinprojekte im Sinne des Regionalbudgets sind Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro netto nicht übersteigen. „Die Kleinprojekte sollen zum Ziel haben, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhöhen, etwa Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung“, erklärt ILE-Managerin Ursula Diepolder. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und Ende des Jahres ausbezahlt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 

Weitere Informationen und das Antragsformular zum Downloaden findet man unter https://www.ile-rott-inn.de/regionalbudget .

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