Wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt
Rundum informiert – Ihr Aufenthalt liegt uns am Herzen.
Bad Griesbach bietet Ihnen eine große Auswahl an individuellen Unterkünften. Die Preisangaben bei Ü, Ü/F, HP bzw. VP gelten, soweit nicht anders angegeben, pro Person und Tag.
Sämtliche Angaben beruhen auf Informationen der Häuser und berücksichtigen die gültigen Mehrwertsteuersätze. Preisänderungen vorbehalten bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Die genauen Preisangaben erhalten Sie vom jeweiligen Haus. In den angegeben Preisen ist kein Kurbeitrag enthalten.
Ihr Vermieter überreicht Ihnen nach Ihrer Ankunft eine KUR- UND GÄSTEKARTE. Mit der Gästekarte erhalten Sie kostenlose Leistungen und zahlreiche Vergünstigungen.
Die genannten Preise für Ferienwohnungen und Appartements beinhalten, soweit nicht anders angegeben, sämtliche Nebenkosten exklusive des Kurbeitrages.
Der Gäste- & Kur-Service darf aus Gründen des Datenschutzes über den Aufenthalt von Gästen keine Auskünfte erteilen. Bitte hinterlassen Sie daher Ihre genaue Kuradresse bei Ihren Angehörigen.
Der Gäste- & Kur-Service ist Ihnen gerne mittels Zimmervorvermittlung bei der Zimmersuche behilflich. Eine bindende Reservierung ist jedoch nur zwischen Vermieter und Gast möglich. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Ihnen der Gäste- & Kur-Service aus Gründen der Unparteilichkeit keine Häuser empfehlen darf.
Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag
Rechte und Pflichten des Gastes und des Gastgebers
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Richtsätze der Einsparungen: 20 % bei Ü/F, 40 % bei einer Verpflegungsleistung und 10 % bei einer Ferienwohnung.
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben daran gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.