Kurzonen & Kurbeitrag
Der Kurbeitrag
Die Lage Ihrer Unterkunft und die Dauer Ihres Aufenthalts sind Grundlage für die Bemessung Ihres Kurbeitrags. Ihr Kurbeitrag kommt Ihnen immer wieder zugute, da er ausschließlich für die Errichtung und Erhaltung von Fremdenverkehrseinrichtungen genutzt wird.
Der Kurbeitrag ist vor Ort an den Vermieter zu entrichten.
Kurbeitrag pro Tag | Kurzone 1 | Kurzone 2 | Kurzone 3 |
Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr | € 2,80 | € 2,10 | € 1,40 |
Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99% | € 1,40 | € 1,05 | € 0,70 |
Kurbeitragssatzung bis 01.01.2025
Kurbeitrag pro Tag | Kurzone 1 | Kurzone 2 | Kurzone 3 |
Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr | € 3,30 | € 2,60 | € 1,90 |
Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99% | € 1,90 | € 1,55 | € 1,20 |
Kurbeitragssatzung gültig ab 01.01.2025
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% sowie nachgewiesene Begleitpersonen sind vom Kurbeitrag befreit.
Die Befreiungstatbestände sind der jeweils gültigen Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages zu entnehmen.
Änderungen vorbehalten.