Die ambulante Badekur in Bad Griesbach: Kraft schöpfen aus dem Thermalheilwasser
Leiden Sie unter Gelenkschmerzen, Rückenproblemen oder Erschöpfung? Eine offene Badekur in Bad Griesbach verbindet badeärztlich verordnete Anwendungen mit unserem Thermalheilwasser. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie Sie die Kur beantragen und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.
Was ist eine offene Badekur und wer hat Anspruch?
Die offene Badekur, fachsprachlich ambulante Vorsorgeleistung, bietet Ihnen viel Flexibilität: Anders als bei einer stationären Vorsorge oder Reha wählen Sie Ihre Unterkunft selbst und legen den Zeitraum innerhalb der Gültigkeit Ihrer Bewilligung fest. Seit 2021 ist die ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, wenn die Behandlung am Wohnort nicht ausreicht oder dort aus beruflichen oder familiären Gründen nicht möglich ist. Besonders bei chronischen Beschwerden des Bewegungsapparates ist Bad Griesbach ein idealer Ort für Ihre Kur.
Nutzen Sie unser heilkräftiges Thermalwasser, um
- Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates entgegenzuwirken und vorzubeugen,
- Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu steigern,
- im Alter unabhängig und selbstständig zu bleiben,
- zu einer besseren Lebensqualität und stärkeren Widerstandskraft zu gelangen.
Bei folgenden Krankheitsbildern empfiehlt sich eine Kur bei uns:
- Chronisch entzündliche rheumatische Erkrankungen wie Polyarthritis oder Morbus Bechterew
- Zustände nach Operationen und Verletzungsfolgen am Bewegungsapparat
- Deformierende Wirbelsäulenerkrankungen wie Osteoporose, Spondylose oder Spondylarthrose
- Degenerative Erkrankungen wie Arthrose oder Bandscheibenschäden
- Weichteilrheumatismus wie Tendinosen, Myalgien, Lumbago und Neuralgien
Kostenlose Beratung:
Unsere Spezialistinnen der Gesundheitsabteilung informieren Sie gerne Montag bis Freitag, von 9.00 bis 12.00 Uhr!

Ruth Stidl

Martina Krompaß

Verena Skambraks-Dürr
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Kostenloser Telefon-Service und Beratung:
+49 8532 792-51
Auch per E-Mail:
badekur@badgriesbach.de
Den Kurantrag können Sie hier im Vorfeld bequem herunterladen und zu Ihrem Arzt mitnehmen.

Warum nach Bad Griesbach?
Wir sind
- ein Heilbad mit natürlichem Thermalmineralwasser,
- ein staatl. anerkannter Luftkurort zum Durchatmen.
Wir bieten
- unsere großzügige Wohlfühl-Therme mit 16 Innen- und Außenbecken, Physiotherapieabteilung, Sauna, Hamam, Dampfbädern, Infrarotkabinen, Beauty- & Wellnessanwendungen,
- eine Vielzahl von Gesundheitseinrichtungen mit speziell ausgebildeten Ärzten und Therapeuten,
- Unterkünfte von modernen Ferienwohnungen über First-Class-Hotels bis zum Campingurlaub der Extraklasse,
- beheizte Bademantelgänge, die viele Gastgeber mit ihrem Thermalbadebereich verbinden,
- unsere einmalige Rottaler Hügellandschaft zum Erholen aller Sinne,
- Sportmöglichkeiten wie Radfahren, Nordic Walken, Wandern, Golfen.
Der Weg zu Ihrer Badekur: Schritt für Schritt erklärt
Der Weg zu Ihrer Badekur beginnt bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt: Im Kurantrag wird bestätigt, dass die Behandlung am Wohnort nicht ausreicht. Geben Sie im Antrag Bad Griesbach ausdrücklich als Wunschort an – mit Hinweis auf unser fluoridhaltiges Natrium-Hydrogencarbonat-Chlorid-Thermalwasser. Nach der Bewilligung durch Ihre Krankenkasse treten Sie die Kur innerhalb der genehmigten Frist an; Ihre Unterkunft in Bad Griesbach wählen Sie frei. Vor Ort stellen Sie sich zu Beginn bei einer Badeärztin oder einem Badearzt vor, die oder der Ihren Therapieplan zusammenstellt.
Die Badekur dauert in der Regel drei Wochen; eine Verlängerung ist nur aus dringenden medizinischen Gründen möglich. Eine weitere Kur ist frühestens drei Jahre nach Ihrer letzten Kur oder einer ähnlichen, von der Krankenkasse bezahlten Maßnahme möglich.
Bezahlt werden:
- 100 % der Badearzt-Kosten
- 90 % der Kurmittel
- je nach Krankenkasse ein Zuschuss für Unterkunft / Verpflegung von bis zu 16 € pro Tag
Eigenbeteiligung:
- 10 € Verordnungsgebühr je Verordnung
- 10 % der Kurmittel
Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Hier erfahren Sie, was Sie jetzt tun können.
Alles für Ihren Antrag
Kurformen, Antragsformular, Tipps und die Badeärzte vor Ort auf einen Blick:
Wege zur KurIhr KurantragTipps für Ihren AntragBadeärzte vor Ort
Thermalheilwasser – das Heilmittel Ihrer Kur
Das „Gold von Bad Griesbach“ kommt aus bis zu 1.522 Metern Tiefe und erreicht Temperaturen bis zu 60 °C. Im Thermal- und Bewegungsbad wirkt die Wärme entspannend auf die Muskulatur, der Auftrieb entlastet die Gelenke und erleichtert die Bewegung. Was das Bad Griesbacher Thermalwasser ausmacht und wo Sie es nutzen können, erfahren Sie auf der Seite zum Heilwasser in Bad Griesbach.
Häufige Fragen zur Badekur in Bad Griesbach
Frühestens drei Jahre nach Ihrer letzten Kur oder einer ähnlichen, von der Krankenkasse bezahlten Maßnahme wie einer Reha – sofern die Kur medizinisch notwendig ist. Ist eine Kur aus medizinischen Gründen dringend früher erforderlich, sind Ausnahmen möglich.
In der Regel ja. Die offene Badekur gilt als ambulante Vorsorgeleistung, deshalb nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dafür üblicherweise regulären Urlaub. Anders ist es bei stationären Vorsorge- oder Rehamaßnahmen. Im Einzelfall können auch tarifliche Regelungen abweichen.
Bad Griesbach ist ein anerkanntes Heilbad. Eine ambulante Vorsorgeleistung können Sie deshalb bei jeder gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Ob und in welchem Umfang private Krankenversicherungen oder die Beihilfe Kosten übernehmen, hängt von Ihrem Tarif bzw. den Beihilfevorschriften ab – fragen Sie dort am besten vorab nach.
Ja, Sie können unter den zugelassenen Badeärztinnen und Badeärzten in Bad Griesbach frei wählen. Wichtig ist die Zulassung als Badearzt, damit die Kurmittel über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Eine Übersicht finden Sie unter Badeärzte vor Ort.
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Oft hilft eine ergänzende Stellungnahme Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes, die die medizinische Notwendigkeit nochmals begründet. Alternativ können Sie die Anwendungen in Bad Griesbach auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Ja. Das Thermalheilwasser ist das wichtigste Kurmittel in Bad Griesbach. Ihre Badeärztin oder Ihr Badearzt verordnet im Rahmen des Therapieplans in der Regel Bewegungsbäder im Thermalwasser. Diese verordneten Kurmittel erhalten Sie bei zugelassenen Anbietern vor Ort; sie werden über Ihre Krankenkasse abgerechnet, Sie tragen den gesetzlichen Eigenanteil. Welche Anbieter das sind, sagt Ihnen gern die Gesundheitsabteilung. Unabhängig davon können Sie die Wohlfühl-Therme jederzeit privat besuchen.
Ja. Da Sie bei einer ambulanten Badekur Ihre Unterkunft frei wählen, kann eine Begleitperson problemlos mitreisen; ihre Kosten trägt sie selbst. Während Sie Ihre Anwendungen wahrnehmen, kann sie zum Beispiel die Wohlfühl-Therme oder die Angebote der Gastgeber nutzen.
Eine ambulante Badekur dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist nur aus dringenden medizinischen Gründen möglich.
