Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze
Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten bzw. Versickern von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Kreisstraße PA 73 Aunham-Karpfham in den Weinzierlbach (Afhamer Bach)
1. Sachverhalt bzw. Vorhaben
Die Landkreisstraßenverwaltung des Landkreises Passau beantragt eine neue gehobene Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Kreisstraße PA 73 Aunham-Karpfham in den Weinzierlbach (Afhamer Bach)
Nach den Antragsunterlagen ergeben sich folgende bereits bestehende Gewässerbenutzungen:
Bezeichnung der Einleitungsstellen | Benutztes Gewässer | Einleitungsstelle (Fl.Nr., Gmkg.) |
E 1 | namenloser Wiesengraben zum Weinzierlbach | 1045, Karpfham |
E 2 | Weinzierlbach | 1029, Karpfham |
E 3 | Weinzierlbach | 1549/2, Karpfham |
E 4 | Weinzierlbach | 1586, Karpfham |
E 5 | Weinzierlbach | 1581, Karpfham |
E 6 | Grundwasser | 1580, Karpfham |
E 7 | Weinzierlbach | 1492/4, Karpfham |
E 8 | Weinzierlbach | 1397/1, Karpfham |
E 9 | Weinzierlbach | 1489, Karpfham |
E 10 | Weinzierlbach | 284/2, Karpfham |
Die Details der Planung ergeben sich auch den eingereichten Planunterlagen.
2. Auslegung
Die Planunterlagen für das Vorhaben liegen gemäß Art. 83 Abs. 2 des Bayer. Wasser-gesetzes (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 3 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) 1 Monat in der Zeit vom
04.10.2023 bis 03.11.2023
in der Gemeindeverwaltung der Stadt Bad Griesbach, Schloßberg 18, 94086 Bad Griesbach
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Planunterlagen/Antragsunterlagen können auch digital unter www.landkreis-passau.de unter der Rubrik Bekanntmachungen „Wasserrecht“ eingesehen werden.
Maßgeblich sind aber der Inhalt der amtlichen Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen in Papierform.
3. Einwendungsvorschriften
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (= bis 17.11.2023) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Passau, Domplatz 11, 94032 Passau, Zimmer 3.11, oder bei der Gemeindeverwaltung Bad Griesbach i. Rottal Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Erörterungstermin
Sofern Einwendungen erhoben werden, findet ein Erörterungstermin statt, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin schriftlich benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Bei mehr als 50 Einwendungen findet die Benachrichtigung über den Erörterungstermin und über die Entscheidung hinsichtlich der Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung statt.
Pressemitteilung
Regierung von Oberfranken
