Bekanntmachung und Tagesordnung
zur Sitzung des Stadtrates
am Donnerstag, den 21.03.2024, um 18:00 Uhr
im großen Sitzungssaal, Schloßberg 18, 94086 Bad Griesbach i. Rottal
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. | Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Stadtrates vom 28.02.2024 |
2. | Erweiterung der Grund- und Mittelschule Bad Griesbach i. Rottal -Ganztagsbetreuungskonzept der Grundschüler- |
3. | Neubau einer Garage und Abbruch des bestehenden Nebengebäudes in Zehentreith -Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens- |
4. | Sanierung und Erweiterung einer ehemaligen Hofstelle in Lohmann -Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage- |
5. | Tektur zum Anbau eines Bewegungsraumes an das bestehende Gebäude -Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens- |
6. | Sanierung Passauer Straße Bauabschnitt III -Vergabe der Arbeiten- |
7. | Betriebe gewerblicher Art; Bekanntgabe Jahresabschluss 2021 |
8. | Dritte Satzung der Stadt Bad Griesbach i. Rottal zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Städtischen Freibadanlage "Albert-Steger-Bad" |
Nichtöffentliche Sitzung
Bad Griesbach i. Rottal, 13.03.2024
Jürgen Fundke
Ester Bürgermeister
Angeschlagen am 13.03.2024
Abgenommen am 22.03.2024
Bekanntmachung
über die Änderung des Bebauungsplanes Am Steinkart, durch Deckblatt Nr. 40 der Stadt Bad Griesbach i. Rottal
Die Stadt Bad Griesbach i. Rottal hat mit Beschluss des Bauausschusses vom 22.02.2024 den Bebauungsplan Am Steinkart, Deckblatt Nr. 40 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Stadtverwaltung Bad Griesbach i. Rottal – Amt Planen und Bauen – Schloßberg 18, Zimmer Nr. 13, einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Stadt Bad Griesbach i. Rottal
Bad Griesbach i. Rottal, 04.03.2024
Jürgen Fundke
Erster Bürgermeister
Ortsüblich bekannt gemacht durch Anschlag an den fünf Amtstafeln.
Die Bekanntmachung ist auch auf unserer Homepage www.badgriesbach.de einzusehen.