





Ihr Weg zur Kur in Bad Griesbach: So kann nichts schief gehen
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten SGB V § 23 Abs. 2
Bei dieser Kurform kann der Kurort sowie die Unterkunft frei gewählt werden. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten. Die Gebühr für das Verordnungsblatt beträgt 10,- €.
Ihre Fragen rund um die ambulante Vorsorgeleistung beantwortet Ihnen vor Ort:

Lydia Heidingsfelder
Gesundheitsabteilung
Tel. +49 8532 792-51
lydia.heidingsfelder@badgriesbach.de
