Aktuelle Beteiligungen

der Stadt Bad Griesbach im Rottal


Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Einbeziehungssatzung Thiersbach-Moosbauerweg, 1. Erweiterung

I. Der Stadtrat der Stadt Bad Griesbach i. Rottal hat in der Sitzung vom 20.11.2024 den Entwurf der Einbeziehungssatzung Thiersbach-Moosbauerweg, 1. Erweiterung gebilligt.

II. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Thiersbach-Moosbauerweg, 1. Erweiterung für das Gebiet der Flurnummer 831 (Teilfläche), Gemarkung Sankt Salvator, sowie die Begründung der Landschaftsarchitektin Katja Lind in der Fassung vom 06.11.2024, können in der Zeit vom 

03.12.2024 bis 17.01.2025

im Internet unter https://www.bad-griesbach.de/buerger-rathaus/rathaus/bauleitplanung oder in der Stadt Bad Griesbach i. Rottal, Amt Planen und Bauen, 1. OG, Schloßberg 18, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt werden an bauamt@stadtbadgriesbach.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung Thiersbach-Moosbauerweg, 1. Erweiterung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung Thiersbach-Moosbauerweg, 1. Erweiterung nicht von Bedeutung ist.

III.

Die Einbeziehungssatzung Thiersbach-Moosbauerweg, 1. Erweiterung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.bad-griesbach.de/buerger-rathaus/rathaus/bauleitplanungveröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 Stadt Bad Griesbach i. Rottal

Bad Griesbach i. Rottal, 22.11.2024

Jürgen Funke
Erster Bürgermeister

 

Bekanntmachung
Einbeziehungssatzung Thiersbach-Moosbauerweg 1. Erweiterung