Tipps zur ambulanten Vorsorgeleistung (Badekur) in Bad Griesbach

Bevor Sie einen Kurantrag stellen, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Beschwerden
Ihre Beschwerden müssen ärztlich diagnostiziert und die dazugehörigen Symptome beschrieben sein.

Behandlung am Wohnort
Eine vorausgegangene Behandlung am Wohnort muss bereits erfolgt sein. Ärztlich verordnete Behandlungen und Maßnahmen mit physikalischer Therapie (z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Funktionstraining) am Wohnort sollten etwa innerhalb der letzten sechs bis zehn Monate erfolgt sein. Zeigt sich keine erkennbare Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes, so sind die physikalischen / ambulanten Maßnahmen am Wohnort „ausgeschöpft“. Erst jetzt sollten Sie den Antrag auf eine ambulante Vorsorgeleistung stellen, das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Begründung
Um eine Verschlimmerung der bestehenden Beschwerden zu vermeiden sowie zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und Verhütung weiterer Krankheiten ist aus ärztlicher Sicht eine ambulante Vorsorgeleistung dringend erforderlich.

  • Die ambulanten Maßnahmen sowie die physikalischen Behandlungen am Wohnort sind ausgeschöpft.
  • Bei bestehender chronischer Krankheit sollte die Schädigung (z. B. LWS-/ HWS-Syndrom) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen (z. B. Einschränkung der Beweglichkeit, Schmerzlinderung) im Kurantrag aufgeführt werden.
  • Risikofaktoren wie z. B. Bluthochdruck, Übergewicht / Fehlernährung, Stress, Bewegungsmangel sollten ebenfalls im Kurantrag vermerkt werden.